Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen der All-to-All Business Services GmbH

 

1. Vertragspartner, Abschluss des Vertrages

1.1. Vertragspartner und rechtlich verantwortliches Unternehmen ist All-to-All Business Services GmbH (im Folgenden All-to-All Business Services genannt).

1.2. Mit der Annahme eines Angebots durch eine verbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Kunden, wird das Angebot als schriftlicher Reservierungsauftrag / Auftragsbestätigung betrachtet, die vom Kunden an All-to-All Business Services erteilt wird.

1.3. Bei Vertragsabschluss bestätigen Sie, unsere Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

2. Vertragsinhalt

2.1. Der Kunde und All-to-All Business Services schließen einen auf die Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung gerichteten Beherbergungsvertrag mit dienst-/geschäftsmäßiger Natur über Unterkünfte einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, die von All-to-All Business Services in eigenem Namen und für eigene Rechnung für den Kunden beim Beherbergungsgewerbe reserviert und/oder gebucht werden.

2.2. Der Kunde und/oder Beherbergungsgast ist verpflichtet, die von All-to-All Business Services im eigenen Namen und Auftrag beim Beherbergungsgewerbe gebuchten/reservierten Zimmer zum bestellten Zeitpunkt/Zeitraum zu übernehmen.

2.3. Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der verbindlichen und von All-to-All Business Services bestätigten Buchung.  Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen betreffen, bedürfen der Bestätigung durch All-to-All Business Services in Textform (Brief, Fax, Email).

2.4.  Geschäftsgrundlage ist die Zurverfügungstellung von Zimmern zur Teilnahme des Kunden an Messen und Veranstaltungen, sowie Organisation weiterer damit verbundener Leistungen auf Wunsch des Kunden. Die Zimmernachfrage übersteigt zur Messezeit das Angebot. Daher wird nicht das einzelne Beherbergungsunternehmen zur Vertragsgrundlage, sondern die Entfernung zur Messe und die Qualitätsmerkmale des Beherbergungsgewerbes.

3. Zahlungskonditionen

3.1. All-to-All Business Services zustehende Vergütung für zusätzliche Leistungen, wie Transfer, Catering, Konferenzräume, Verpflegung, o.ä., wird gesondert berechnet, soweit mit dem Kunden hierüber keine gesonderte Vereinbarung in Textform (Brief, Fax, Email), getroffen wurde.

3.2. Die in der verbindlichen und von All-to-All Business Services bestätigten Buchung festgelegten Teilzahlungen sind fristgemäß vom Kunden zu erbringen. Die Frist ist nur gewährt, wenn der Rechnungsbetrag bei All-to-All Business Services spätestens am Tage des Fristablaufes eingeht. Nach Inanspruchnahme der Leistung erstellt All-to-All Business Services eine Endrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen vom Kunden nach Rechnungserhalt an All-to-All Business Services zu zahlen.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach der Buchung der Leistungen die 100%-ge Buchungssumme zu garantieren. Sollten mehrere Zahlungsdaten und Teilzahlungen aufgeführt sein, gewährt All-to-All Business Services dem Kunden eine Stundung der Teilbeträge bis zu den aufgeführten Zahlungseingangsterminen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer vereinbarten Teilzahlung oder einer sonstigen vereinbarten Zahlungsverpflichtung in Verzug,  so ist All-to-All Business Services berechtigt, nach vorheriger Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.4. Rechnungen werden auf elektronischem Wege via E-Mail, oder auf ausdrücklichen Wünsch des Kunden per Post, versendet.

3.5. Die Abrechnung der Vergütung für die damit einhergehenden Leistungen von All-to-All Business Services aus der Durchführung solcher Reservierungen/Buchungen für den Kunden erfolgt ausschließlich durch bzw. über All-to-All Business Services.

4. Preise

4.1. Die von All-to-All Business Services mit dem Kunden vereinbarten und berechneten Preise sind Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer, die sich ausschließlich auf die Dienstleistungen, deren Art vertraglich vereinbart wurden, beziehen. Die im Endpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

4.2. All-to-All Business Services ist berechtigt, die in der bestätigten Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der alleinigen Beherbergungskosten durch das Beherbergungsgewerbe, bei dem All-to-All Business Services für den Kunden die Buchung getätigt hat, in dem Umfang zu erhöhen, wenn zwischen Buchung des Kunden und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

4.3. All-to-All Business Services verpflichtet sich den Kunden bei einer nachträglichen Änderung des Preises oder Änderung einer wesentlichen Leistungspflicht unverzüglich darüber zu unterrichten. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % pro Kalenderjahr, so ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten, oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Zimmers zu verlangen, wenn es der All-to-All Business Services möglich ist, eine gleichwertige Leistung ohne Aufpreis für den Kunden aus Ihrem Programm anzubieten.

4.4. Unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung oder der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Kunde sich darüber, gegenüber der All-to-All Business Services in Textform (Brief, Fax, Email) zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, oder die Bereitstellung eines vergleichbaren Zimmers verlangt.

4.5. Inflationelle Preisänderungen können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Zusatzvertrages und dem Beginn der Zusatzleistung eine Geldentwertung von mehr als 20% eingetreten ist. Die Bewertung richtet sich nach dem Gesamtverbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

4.6. All-to-All Business Services ist verpflichtet, steuerliche Änderungen (z.B. Änderungen der Umsatzsteuer, Kulturförderabgabe etc.) dem Kunden zu berechnen, bzw. zu erstatten.

 

5. Kündigung, Stornierung, Rücktritt, Ersatzansprüche

5.1. Der Kunde hat das Recht nach den Rücktrittsbestimmungen von All-to-All Business Services vom Vertrag zurück zu treten.

5.2. Jede Kündigung, Stornierung, Rücktritt hat gegenüber All-to-All Business Services in Textform (Brief, Fax, Email) zu erfolgen. Der Wunsch oder die Aufforderung, einen geschlossenen Vertrag zu stornieren, steht der Rücktrittserklärung gleich.

5.3. Tritt der Kunde vom Beherbergungsvertrag zurück, oder nimmt er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, so ist All-to-All Business Services berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der  pauschalierten Rücktrittskosten bemisst sich nach dem gewöhnlich zu erwartendem entgangenem Gewinn inkl. der bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Kosten gegenüber des Beherbergungsgewerbes und abzüglich der ersparten Aufwendungen der All-to-All Business Services. Dabei sind die pauschalierten Rücktrittskosten je nach Vertrag zwischen dem Kunden und All-to-All Business Services unterschiedlich und individuell zu betrachten. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die pauschalierten Stornierungskosten bei Stornierung:

- bis 12 Monate vor Anreise 15% des Gesamtpreises,

- bis 06 Monate vor Anreise 20% des Gesamtpreises,

- bis 03 Monate vor Anreise 25% des Gesamtpreises,

- danach 100% des Gesamtpreises.

5.4. Nimmt der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch, oder tritt er aus Gründen, die nicht von All-to-All Business Services zu vertreten sind, (soweit nicht anders vereinbart) am Tage des Buchungsbeginns (Tag der Anreise) vom Vertrag zurück, so behält All-to-All Business Services den vollen Vergütungsanspruch.

5.5. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigen Gründen bleibt dem Kunden und All-to-All Business Services unbenommen.

5.6. Wichtige, zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigende Gründe sind nur solche, die ihre unmittelbaren Ursachen in den vertraglichen Parteien haben und/oder in persönlicher oder sachlicher Hinsicht so schwerwiegender Natur sind, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung aller wechselseitigen Interessen die Einhaltungen oder Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Allein im Geschäfts- oder Unternehmensbereich einer Partei liegende Gründe, insbesondere die persönliche oder geschäftliche Verhinderung, rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht.

5.7. All-to-All Business Services kann vor Anreise des Kunden zum Buchungszeitraum vom Beherbergungsvertrag schadlos auch ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn:

- das Beherbergungsgewerbe rechtswidrig die Zurverfügungstellung der Zimmer verweigert,

- nach dem Verband der Vereine Creditreform e.V. sich der Bonitätsindex des Beherbergungsgewerbes nach Vertragsschluss verschlechtert, oder eine drohende Insolvenz ausbricht/ bevorsteht,

- das Beherbergungsgewerbe aufgegeben oder geschlossen wird,

- der Beherbergungsbetrieb aufgrund von höherer Gewalt, wie Brand, Unwetter, Streik, Epidemie, o.ä., eingestellt wird,

- der Betreiber des Beherbergungsgewerbes wechselt,

- eine notwendige Kontaktaufnahme in Textform, oder mündlich mit dem Beherbergungsgewerbe z.B. zum Vertragsabschluss oder der Übermittlung von Namenslisten für mindestens 6 Tage nicht möglich ist, oder 

- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der dazu führt, dass All-to-All Business Services gegenüber dem Kunden seine Leistungspflicht nicht oder nicht frei von Mängeln erfüllen kann.

5.8. All-to-All Business Services behält sich in Fällen gem. Ziffer 5.7. vor, dem Kunden einen gleichwertigen Beherbergungsbetrieb anzubieten, wenn All-to-All Business Services in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Das Beherbergungsgewerbe ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Entfernung zum Messegelände mit einer Abweichung von maximal 12 km (kürzeste Strecke per Auto) gleich ist und die Unterkünfte qualitativ äquivalent sind. All-to-All Business Services ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.9. Unverzüglich nach Mitteilung der in Ziffer 5.7. aufgeführten Fälle, hat der Kunde sich darüber, gegenüber der All-to-All Business Services in Textform (Brief, Fax, Email) zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, oder die Bereitstellung eines vergleichbaren Zimmers verlangt.

6. Haftung, Verzug

6.1. All-to-All Business Services haftet dem Kunden nicht für Schlecht-, Minder- oder Nichtleistungen des Beherbergungsunternehmens. Im Fall vorzeitiger Abreise des Kunden oder der durch seine Bestellung begünstigten Personen haftet der Kunde von All-to-All Business Services für alle daraus entstehenden Schäden; dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen, wie Ermäßigungen, werden dann hinfällig.

6.2. All-to-All Business Services haftet ihren Kunden nicht für Schäden, welche durch deren Erfüllungsgehilfen, der Beherbergungsunternehmen, entstehen.

6.3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, für die Haftung wegen Vorsatzes, wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von All-to-All Business Services oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, wenn ein Schaden durch All-to-All Business Services grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist, für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind (Kardinalpflichten), soweit All-to-All Business Services eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat, oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4. Tritt All-to-All Business Services gemäß Ziffer 5.4. vom Beherbergungsvertrag zurück und kann All-to-All Business Services keinen adäquaten Beherbergungsbetrieb anbieten, oder erfolgt durch den Kunden eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund gemäß Ziffer 5.5, werden alle erbrachten Zahlungen an den Kunden zurückgezahlt.

6.5. Sofern der Kunde für sich und/oder Dritte (zum Beispiel Geschäfts- oder Betriebsangehörige) den Buchungs-/Reservierungsvertrag mit All-to-All Business Services schließt, so hat er All-to-All Business Services spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (1.Buchungs- /Reservierungstag) eine Liste mit allen Namen derjenigen Personen zu übermitteln, für die die von All-to-All Business Services beim Beherbergungsunternehmen vorgenommenen Buchungen/Reservierungen Gültigkeit haben sollen. Kommt es infolge zu einer nicht rechtzeitigen Übermittlung dieser Liste beim Beherbergungsunternehmen, zu Nicht- oder Fehlbelegungen, so entfällt jede Haftung von All-to-All Business Services gegenüber dem Kunden, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungspflicht des Kunden gegenüber All-to-All Business Services berührt wird.

6.6. Reklamationen oder sonstige Beanstandungen des Kunden, die das Beherbergungsunternehmen oder eine andere bereitgestellte Leistung betreffen, sind All-to-All Business Services vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde verliert sonst die ihm zustehenden Gewährleistungsrechte.

6.7. All-to-All Business Services haftet nicht für solche Leistungen, die der Kunde unmittelbar mit den Anbietern der Drittleistung vereinbart.

7. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

7.1. Sollte einer der vor anstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit natürlichen oder juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie mit natürlichen oder juristischen Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz/ Geschäftssitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, ist das für den Erfüllungsort der jeweiligen Leistung zuständige örtliche Gericht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist. All-to-All Business Services ist berechtigt, auch an einem anderen für den Kunden zuständigen Gerichtsstand rechtliche Schritte einzuleiten oder zu klagen.

7.3. Sowohl auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch auf den Beherbergungsvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Verbindlich ist nur jeweils die deutschsprachige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Beherbergungsvertrages; die englische Fassung dient ausschließlich Informationszwecken.

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